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Pfannendach mit Gebindesteigung!

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Dachlatten imprägniert, oder nicht?

Das Ende imprägnierter Dachlatten...
Chemischer Holzschutz an Dachlatten ist nach DIN 68800 unzulässig. Eine häufige Frage ist: "müssen Dachlatten imprägniert sein?" Aus sachverständiger Sicht des Verfassers und vieler seiner sachkundigen Kollegen ist dies nicht nötig. Es besteht für Dachlatten als Lattung bzw. Konterlattung unter der Dachdeckung und an der Vorhangfassade bei Hinterlüftung keine nenneswerte Gefährdung durch Pilze und Insekten. Um die tatsächliche Gefährdung der Dachlattendurch Feuchtebelastung zu ergründen, wurde in Versuchen eine Auffeuchtung durch Unsichtigkeiten am Dach simuliert. Wegen des geringen Querschnittes erfolgte die Austrocknung jeweils so schnell und ausreichend, daß eine längere, für einen Pilzbefall nötige Holzfeuchte von >20% gar nicht erreicht werden konnte. Eine nur theoretische Gefahr durch Insekten bestünde nur durch den Hausbock. Da der Hausbock instinktiv (Spechtreflex) im Außenbereich eine ausreichende Holzschicht, von 1,5-2 cm,als Schutz gegen Feinde einhält, ist bei einem Dachlattenquerschnitt praktisch kein Befall zu erwarten. Dachlatten sind in vieler Hinsicht für den Hausbock unattraktiv. Eine tatsächliche Gefährdung ist praktisch nicht zu erwarten. Der INFORMATIONSDIENST HOLZ vertrat schon 1998 in seiem Merkblatt "Bauen mit Holz ohne Chemie" in den Konstruktionsbeispielen die Auffassung, Dachlatten bei der Verwendung als Konterlattung unter Dacheindekungen und Fassaden Bekleidungen in die Gefährdungsklasse 0 ein zustufen.1) Noch früher schreibt Francois Colling, daß Lattung und Schalung in die GFK 0 eingestuft werden können, "wenn eingedrungene Feuchte schnell wieder entweichen kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Hohlraum zwischen äußerer Abdeckung des Bauteilquerschnittes und der Fassade bzw. Dacheindeckung belüftet ist. Die Einstufung nach GK 0 ist dadurch gerechtfertigt, das ein Pilzbefall durch die Belüftung verhindert wird, und ein Insektenbefall wegen der kleinen Querschnitte nahezu ausgeschlossen ist."2) Dieser Meinung folgt nun auch die DIN 68800-2 in der Neuausgabe von 2012 Die Neuausgabe der in 68800-2 (2012) erhebt den konstruktiven oder baulichen Holzschutz zum Normalfall: "Ausführungen mit besonderen baulichen Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 sollten gegenüber Ausführungen bevorzugt werden, bei denen vorbeugende Schutzmaßnahmen mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800-3 erforderlich sind." Das heißt dann im folgenden im Normtext Abs. 6.1 ganz wörtlich, „Latten hinter Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten sowie Traufbohlen, ferner Dachschalungen, werden der Gebrauchsklasse GK 0 zugeordnet. Dies gilt auch für im Freien befindliche Dachbauteile, wenn diese so abgedeckt sind, dass eine unzuträgliche Veränderung des Feuchtegehaltes nicht vorkommen kann.“3) Damit sind alle Einwände der Chemie-Lobby hinfällig, einen unsinnigen chemischen Holzschutz von Dachlatten zu begründen. Quellen: 1) INFORMATIONSDIENST HOLZ, Bauen mit Holz ohne Chemie, Holzabsatzfonds, Bonn und DGfH München,1998 2) Francois Colling, Lernen aus Schäden im Holzbau, Frauenhofer IRB-Verlag, Stuttgart, 2000; S.192 DIN 68 800-2, Holzschutz; Vorbeugende bauliche Manahmen im Hochbau (1996) DIN 68 800-3, Holzschutz; Vorbeugender chemischerr Holzschutz (1990) 3) E DIN 68800-2 (2009-09), Holzschutz -Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
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